Informationen neue 5. Klassen

Informationen neue 5. Klassen

    • Informationsabend für Eltern

      Alle Eltern zukünftiger Schülerinnen und Schüler der neuen 5. Klassen sind herzlich zu einem Informationsabend eingeladen. An diesem Abend erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um unsere Schule und lernen bereits die potenziellen Klassenlehrpersonen kennen.

      Datum: 25. Februar 2026
      Uhrzeit: 18:00 Uhr
      Ort: Foyer der RS „G. E. Lessing“

       

      Schulanmeldung – neue 5. Klassen

      Über den Reiter „Schulanmeldung neue 5. Klassen“ können Sie Ihr Kind registrieren.
      Bitte beachten Sie: Die Registrierung dient ausschließlich der Erfassung der erforderlichen Daten und stellt noch keine Aufnahme an unserer Schule dar. Ein Schulverhältnis wird dadurch noch nicht begründet.

      Nach Abschluss des gesetzlich vorgesehenen Auswahlverfahrens erhalten Sie eine gesonderte schriftliche Mitteilung über die Aufnahme oder Ablehnung Ihres Kindes. Diese Benachrichtigung erfolgt spätestens bis zum 08. Mai 2026.

      Bitte füllen Sie alle Felder der Schulanmeldung vollständig aus und vergessen Sie dabei nicht, die erforderlichen Häkchen zu setzen. Nach dem Absenden der Anmeldung erhalten Sie einen Code. Mit diesem Code ist es anschließend möglich, einen Termin zur Abgabe der Unterlagen im Sekretariat zu buchen.

      Die im Rahmen der Registrierung erhobenen Angaben werden gemäß § 57 Absatz 1 und 2 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) verarbeitet. Die Speicherung der Daten erfolgt sowohl elektronisch als auch in Akten. Die Datenverarbeitung richtet sich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), dem Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) sowie § 57 ThürSchulG. Alle weiterführenden Informationen zur Direkterhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Neuanmeldung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt 3._Merkblatt-Datenschutz.pdf.  

      Das "Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)" (2._Belehrung_Infektionsschutzgesetz_Stand_23.04.2020.pdf5._Info_Masern.pdfvom 10. Februrar 2020, tritt ab 1. März 2020 in Kraft. Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten vor, den Masernschutz dem Leiter der jeweiligen Gemeinschaftsinrichtung nachzuweisen: 

      1. durch den Impfausweis, in dem die beiden Masern-Impfungen eingetragen sind;
      2. durch ein ärztlichs Zeugnis über einen altersgerechten Impfschutz oder eine bestötigte bestehende Masern-Immunität oder eine Befreiung von der Masern-Impfung wegen einer Kontraindikation. Bei einer vorübergehenden Kontraindikation ist die Dauer, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann, anzugeben;
      3. durch die Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung, dass ein entsprechnder Nachweis dort bereits vorgelegt wurde. 

      Anmeldewoche

      Die persönliche Anmeldung findet in der Zeit vom 16. bis 20. März 2026 statt:

      • Montag & Mittwoch: 13:00 – 17:00 Uhr

      • Dienstag & Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr

      • Freitag: 09:00 – 14:00 Uhr

      Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

      • ein Passbild für den Schülerausweis

      • ein Passbild für die Schülerbeförderung (bei einem Schulweg von mehr als 3 km)

      • den Original-Impfausweis

      • Merkblatt / Anmeldung EduPage  2._Edupage_Anmeldung_Pflicht.pdf

      • Schließfachservice Brauße (optional) 4._Schliessfach_Anmeldung_Freiwillig.pdf

      • Beitrittserklärung Förderverein (optional)  5._Antrag_Forderverein_Freiwillig.pdf

      • Anmeldung Essensversorgung (optional)  3._Essen_Anmeldung_Freiwillig.pdf

      • Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Sorgeberechtigten die Anmeldeunterlagen vor Ort unterschreiben! Sollte ein Sorgeberechtigter verhindert sein, muss eine vollständig ausgefüllte Vollmacht vorgelegt werden. 

      • Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzen, ist dies durch Vorlage der entsprechenden gerichtlichen Entscheidung oder der Geburtsurkunde nachzuweisen.

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