• Im Sinne unseres Namengebers möchten wir an unserer Schule auf der Basis von Toleranz und gegenseitigem Respekt miteinander lernen und arbeiten. Das Zusammenleben von Menschen auf engem Raum erfordert einheitliche Verhaltensregeln und Normen.

       

      Unterrichtsbeginn:

      Schüler halten sich vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof, im Schlechtwetterfall im Foyer auf. Über den Eingang zum Pausenhof betreten sie mit dem Vorklingeln das Gebäude. 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn schließen alle Außentüren, so dass der Zugang nur noch über Meldung am Haupteingang erfolgen kann. Schüler und Lehrer bemühen sich gleichermaßen um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn bzw. – ende. Bei wiederholtem Zuspätkommen kann ein Schüler von der Teilnahme an der Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden, er hat den Unterrichtsstoff nachzuarbeiten. Das Fehlen eines Lehrers wird 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn vom Klassensprecher im Sekretariat gemeldet.

       

      Pausenordnung:

      In den großen Pausen halten sich die Schüler auf dem Pausenhof auf. Ob die Rasenflächen mitgenutzt werden können, entscheidet der Aufsicht führende Lehrer je nach Wetterlage. Alle Schüler können an der Frühstücksversorgung teilnehmen. Die Schüler der 10.Klasse dürfen in der ersten Pause im Foyer bleiben  oder den Pausenhof aufsuchen, in der 2. großen Pause können sie das Schulgelände auf eigene Gefahr verlassen.

      Wenn aufgrund schlechten Wetters abgeklingelt wird, halten sich die Schüler der 9. und 10. Klasse im Flur der 1. Etage und alle anderen Schüler im Foyer auf. In der 2. großen Pause halten sich in diesem Fall nur die Essensteilnehmer im Foyer, alle anderen in der 2. Etage auf. Die großen Pausen dürfen nicht in den WC-Räumen, in den Klassenräumen oder in den Gängen verbracht werden. Insbesondere während der Esseneinnahme achten wir auf Ordnung und Sauberkeit, Taschen stehen im Regal, Jacken hängen am Garderobenhaken.

       

      Allgemeine Regeln:

      Wir schützen und pflegen das gesellschaftliche Eigentum, gehen sorgsam mit Möbeln und Lehrmitteln um. Mutwillig beschädigte Bücher, Gegenstände oder Unterrichtsmaterialien müssen ersetzt werden. Ausleihbücher erhalten einen Schutzumschlag. Klassenräume werden in einem ordentlichen Zustand verlassen.

      Wir bemühen uns, die Schule sauber zu halten und nutzen zur Abfallentsorgung die vorgesehenen Behälter. Während des Unterrichtes hängen die Jacken an den Garderobenhaken im Klassenraum.

      Wir verzichten bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten auf jede Form von Gewalt. Wir gehen rücksichtsvoll und respektvoll miteinander um. Pünktlichkeit, Höflichkeit, gegenseitiges Grüßen und ein angemessener Umgangston sind für uns selbstverständlich. Das Tragen von Kopfbedeckungen  im Gebäude ist nicht erlaubt (Ausnahme religiöse Gründe).

      Zur Vermeidung von Unfällen darf im Schulgebäude nicht gerannt oder getobt werden. In Frei- oder Ausfallstunden halten wir uns diszipliniert im Foyer auf.

      Im gesamten Schulgelände herrscht striktes Verbot von Alkohol, Drogen und Waffen. Bei begründetem Verdacht und zur Sicherstellung der Ordnung sind Lehrer im Beisein von Zeugen berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen.

      Von jedem Schüler erwarten wir eine saubere angemessene Bekleidung. Das Tragen von Bekleidung mit sexistischen oder obszönen Aufdrucken ist verboten. Gleiches gilt für Symbole und Bekleidung von links- und rechtsextremistischen Gruppen. Bei Verstößen kann der Schüler für den Tag vom Unterricht ausgeschlossen werden.

       

      Verhinderung:

      Ist ein Schüler verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung für das Fernbleiben vom Unterricht wird am ersten Tag des Wiederbesuchs der Schule vorgelegt.

       

      Fahrzeuge:

      Für Mopeds wird der kleine Parkplatz am Eingang auf eigene Gefahr benutzt. Umherfahren mit Mopeds oder Fahrrädern auf dem Schulgelände ist nicht gestattet. Fahrräder werden nur im Bereich der Fahrradständer abgestellt. Ein Aufenthalt in diesen Bereichen ist in der Pause und vor dem Unterricht nicht erlaubt.

       

      Handynutzung:

      Vor dem Betreten des Schulgeländes  (Schulhof, Schulgebäude, Sportplatz, Turnhalle) sind elektronische, mobile Endgeräte, wie Handys und Smart Watches auszuschalten und sicher in der Schultasche aufzubewahren.  Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.

      Mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft und unter Berücksichtigung einer sachdienlichen Anwendung kann die Nutzung auch im Unterricht erlaubt werden. Fotografieren, Filmen und Tonaufzeichnen  sind im gesamten Schulbereich ohne Erlaubnis des Lehrers sowie des Gefilmten/Fotografierten verboten und stellen  schwere Pflichtverletzungen des Schülers dar,  die erhebliche Ordnungsmaßnahmen rechtfertigen können. Strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen bleiben davon unberücksichtigt und können noch dazukommen.

      Der unberechtigte Gebrauch von Handy und Smart Watch stellt eine Störung der schulischen Ordnung dar. Unerlaubt genutzte Geräte werden eingezogen und im Sekretariat hinterlegt. Sie können von den Eltern im Tagesbetrieb der Schule oder gegen Vorlage einer schriftlichen Erlaubnis (Vordruck) der Eltern abgeholt werden.

       

      „Die Lehrer sind befugt, den Schülern Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören bzw. stören könnten, wegzunehmen und sicherzustellen. Über den Zeitpunkt der Rückgabe derartiger Gegenstände entscheidet der Schulleiter (lt. § 51 Thüringer Schulgesetz).“

       

      In den Hofpausen ist die Nutzung von mp3-Playern erlaubt, wenn diese offen als solche erkennbar sind.

       

      Verstöße gegen die Hausordnung stellen eine Störung der Schulordnung dar. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Thüringer Schulgesetz und der Thüringer Schulordnung können angewendet werden.

       

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      Elternvertretung                   Lehrervertretung                  Schülervertretung

                                                                                                                                         

       

      Nordhausen, den                                                                 --------------------------------------

                                                                                                    Schulleiterin                                                              

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