• iPad-Kauf

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          Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,

          hier beantworten wir die von Ihnen gestellten Fragen zum iPad Kauf. Sie können natürlich weiterhin Fragen einreichen. Wir bitten Sie, dies über das Nachrichtentool in Edupage oder per E-Mail zu tun.

          Unser Ziel ist es, eine digitale Lernumgebung aufzubauen, die es allen Schüler*innen unserer Schule ermöglicht, eine optimale Kompetenzentwicklung durchlaufen zu können.

          Wenn wir bestimmte Maßnahmen ankündigen, tun wir das nach reiflicher Überlegung und Abwägung aller Möglichkeiten.

           

          FAQ - Liste (Stand 17.05.2024) 

          Folgend finden Sie die Antworten auf allgemeine Fragen zum iPad Kauf.

           

          0. Aktuelle Informationen

          Für erforderliche Nachbestellungen ist der Webstore unserer Partnerfirma ACS weiterhin geöffnet.  Bitte beachten Sie, dass das Gerät über unseren Webstore bestellt werden muss, um die Einbindung in unser MDM durchführen zu können. Jegliches Zubehör kann auch bei anderen Händlern gekauft werden. Derzeitig können das iPad 9. Generation, das iPad 10. Generation oder das iPad Air bestellt werden. Das neue iPad gibt es in 2 Größen, mit 64 GB und mit 256 GB. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte dem Punkt 13.

          Die Zugangsdaten zum Webstore für unsere Schule (Internetseite, auf der Sie die Geräte kaufen können):

           rs-lessing.tabletklasse.de

          Passwort: RSLessing2024

          Bitte kaufen Sie die Geräte nicht bei einem anderen Händler. Die Geräte können nur benutzt werden, wenn sie im Verwaltungssystem der Schule sind. Deshalb ist der Kauf bei ACS zwingend erforderlich.

          Frei gekaufte Geräte müssen erst zu ACS nach Ottobrunn bei München geschickt werden, damit sie in das Verwaltungsprogramm aufgenommen werden können. Außerdem wird dafür eine Servicegebühr erhoben, die Ihnen in Rechnung gestellt wird.

           

          1. Warum gerade iPads?

          Für die Anschaffung von iPads als mobile digitale Endgeräte für den Unterricht sprechen vor allem 3 Punkte:

          1. Die Qualität des Gerätes selbst (lange Akkulaufzeit; Leistungsmerkmale der Hardware und des Betriebssystems; hoher Sicherheitsstandard; zuverlässige, getestete Apps; 5 Jahre Upgrade des Betriebssystems; geeignete Apps für den Bildungsbereich). 

          Auf: https://kb.lra-sm.de/pages/viewpage.action?pageId=983049, der Homepage des LRA Schmalkalden/Meiningen finden Sie eine ausführliche Erklärung zu diesem Thema.

          1. Die Möglichkeit der Einbindung der Geräte in ein MDM (siehe Punkt 8). 
          2. Die Erfahrungen anderer Schulen mit den Geräten. Ergänzende Antwort durch Schulträger:

          Es sind keine Tablets, geschweige denn Gesamtlösungen am Markt, die auf „Open Source“ aufbauen. Bei Software ist das etwas anderes.

          Frage: Apple ist sicherlich gut aufgestellt beim Anbieten eines Gesamtkonzepts, nachteilig sehe ich unsere Schüler nur noch als „reine Anwender“, Apple lässt keinen tieferen Blick in die EDV aufgrund des firmeneigenen proprietären Konzepts zu. Wie tritt man dem Bedenken entgegen, dass bei unseren Schülern mit der Entscheidung schon sehr früh ein bestimmtes Markenimage geprägt wird?

          Antwort: Das wäre bei einem anderen Produkt ggf. genauso. Gegenwärtig entscheiden sich fast alle Schulen in Deutschland für iPads, wenn Tablets genutzt werden sollen. Die Nutzung der Software (ob Apps oder browserbasiert) nicht die Wahl des Endgerätes bestimmt per se die pädagogische Wirksamkeit, wie beispielsweise GeoGebra. Das 99,9% aller Nutzer von elektronischen Geräten „reine Anwender“ sind, ist die Lebenswirklichkeit. Hardwarenahe Programmierung oder AppProgrammierung ist nicht Bestandteil des schulischen Informatikunterrichts. Gute Projekte führen die SuS aber vielleicht dahin, dass im späteren Berufsleben zu tun.

           

          2. Warum der Kauf eines iPads?

          Die Arbeit mit mobilen digitalen Endgeräten im Fachunterricht ist Bestandteil des Medienbildungskonzepts unserer Schule. Unser Konzept orientiert sich an den Vorgaben der KMK zur Medienkompetenzentwicklung, an unseren eigenen Entwicklungszielen (siehe Leitbild der Schule) und an der Ausstattungsrichtlinie des Landes Thüringen. Letztere sieht die Schaffung einer digitalen Infrastruktur und die Arbeit mit elternfinanzierten Endgeräten vor.

          Die Ausrüstung unserer Schüler mit mobilen digitalen Endgeräten (Tablets); sogenannte 1:1 Ausstattung ist laut Schulkonferenzbeschluss ab Klasse 7 vorgesehen.

          Aufgrund der bisher gewonnenen Erfahrungen, führen wir den Kauf der Endgeräte für die Lernenden der Klasse 7 zu Beginn des jeweiligen Schuljahres durch.

          Die Eltern der entsprechenden Klassen werden auf einer Elternversammlung am Ende der 6. Klasse ausführlich informiert.

           

          3. Wird der iPad-Kauf auch nach Klasse 7 noch möglich sein?

          Für Schüler*innen, die neu an unsere Schule kommen oder die ein neues Gerät kaufen möchten, wird der Kauf auch unabhängig vom vorgegebenen Zeitfenster noch möglich sein. Wichtig ist nur, dass die Geräte über unseren Education Partner (ACS) bezogen werden, damit sie im MDM eingebunden werden können.

          Für diesen Fall halten Sie bitte Rücksprache mit den MDM Verantwortlichen (Kontaktaufnahme über den/die Klassenlehrer/in).

           

          4. Wann beginnt der Kauf und welche Kaufphasen sind geplant?

          Für die Klasse 7 des Schuljahres 2024/25 wird die Bestellung während der Sommerferien 2024 erfolgen. Die Auslieferung ist für August 2024 geplant.

           

          5. Gibt es geförderte Geräte für einzelne Schüler*innen? (Stand 2024)

          Aus Bundesmitteln und Landesmitteln wurden uns im Zeitraum 2020 bis 2021 schuleigene iPads als Leihgeräte zur Verfügung gestellt. Diese Geräte können an bedürftige Kinder verliehen werden. Als bedürftig im Sinne der Förderrichtlinie gelten Haushalte, die Sozialleistungen empfangen.

          Für den Verleih ist Folgendes vorgesehen:

          • Der Verleih erfolgt jeweils bis zum Ende des Schuljahres. Bei ordnungsgemäßem Umgang mit dem Gerät, und Einhaltung des Leihvertrages wird der Leihvertrag nach den Sommerferien für ein weiteres Schuljahr verlängert.
          • Mitarbeitende der Schule sind berechtigt, den Verleih im Auftrag des Sachaufwandsträgers (Stadt Nordhausen) durchzuführen.
          • Der Bedarf wird über die Klassenlehrer erfasst.

          Hinweis: Die schuleigenen Geräte können nur im Schulmodus genutzt werden. Es ist nicht möglich und auch nicht erlaubt Apps zu installieren oder Veränderungen an den Einstellungen vorzunehmen. Bestimmte Apps sind für die Nutzung eingeschränkt. Auch ist es mit diesen Geräten nicht möglich, Dateien zu teilen, so dass man gemeinsam mit Mitschüler*innen an einer Datei arbeiten kann.

          Dadurch, dass auf diesen Geräten keine eigene ID eingerichtet werden kann, steht kein Cloud-Speicher zur Verfügung.

           

          6. Wozu werden die schuleigenen Geräte genutzt?

          Die Schule verfügt derzeit über 40 schuleigene digitale Endgeräte. Diese wurden von den Fördergeldern angeschafft, die die Schule als Digitale Pilotschule zusätzlich erhalten hat.  Die Geräte werden momentan in den Klassenstufen 5 und 6 eingesetzt.

          Als Pilotschule stehen wir in der Verantwortung, Unterrichtsbeispiele für digitalen Unterricht zu entwickeln und diese zu multiplizieren. Deshalb werden die Geräte auch in der Lehrerfortbildung für Lehrer/innen anderer Schulen verwendet. Das war eine Bedingung dafür, dass wir die zusätzlichen Fördermittel als Pilotschule erhalten haben.

           

          7. Was sieht das Land Thüringen als digitale Ausstattung für Schulen vor?

          Wie bereits in Frage 5 erwähnt, werden die Gelder aus dem Digitalpakt vorrangig zum Ausbau der digitalen Infrastruktur verwendet. Dieses Geld wird benutzt, um in den Schulen WLAN zu installieren und die Räume mit Präsentationstechnik auszustatten.

          Ein kleiner Teil des Geldes, wird für die Anschaffung von Tablets ausgegeben. Diese gehören der Schule und werden perspektivisch in den Klassen 5 und 6 im Unterricht eingesetzt.

           

          8. Was ist ein MDM?

          MDM beschreibt das Verwaltungssystem für digitale Endgeräte. Es handelt sich hierbei um JAMF SCHOOL. Dieses Verwaltungssystem wird benötigt, um das WLAN der Schule nutzen zu können und bietet damit eine sichere Lernumgebung.

          Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem Betreten der Schule im schuleigenen WLAN. In der Schule werden alle privaten Aktivitäten auf dem iPad ausgeschaltet. Der/die Lehrer/in hat auf seinem/ihrem iPad eine Classroom-App und kann die Geräte der Schülerinnen und Schüler sehen. Er/sie kann für den Unterricht bestimmte Apps zulassen oder sperren. Apps für die Schule können über die Schule gekauft werden und sind somit preiswerter.

           

          Antworten des Schulträgers auf Fragen der Eltern:

          Frage (F): Über MDM-Systeme ist es möglich, Standorte zu lokalisieren, Nutzungen zu analysieren und Zugriff auf Inhalte der Geräte zunehmen. Daher haben wir hier grundsätzliche Bedenken und Fragen: Welches MDM-System kommt zum Einsatz?

          Antwort (A): Bei dem eingesetzten MDM-System handelt es sich um Jamf School, ehem. Zuludesk. Dieses wurde speziell für den Bildungssektor in den Niederlanden entwickelt. Es ist das im Bildungssektor am weitesten verbreitete MDM.

          F: Welche Funktionen hat dieses MDM?

          A: Das MDM dient der Verteilung von Apps und Einstellungen der Geräte. Der Betreiber des MDM kann auf keine Inhalte oder Daten vom Benutzer zugreifen. Lediglich die Namen der selbst installierten Apps werden angezeigt, aber auch hier sind keine Daten und Inhalte sichtbar.

          F: Wird die Schule einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (AVV) mit allen Elternhäusern abschließen?

          A: Die Schule schließt einen AVV mit Fa. ACS. Die Eltern erhalten eine Datenschutzinformation gem. DSGVO und werden um Einwilligung zur Datenverarbeitung gebeten. Mit den Eltern und Schülern schließt Fa. ACS keinen AVV ab, da der Auftraggeber die Schule ist.

          F: Gibt es eine Unbedenklichkeitserklärung über den Einsatz dieses MDM-Systems durch den Landesdatenschutzbeauftragten?

          A: Der TLfDI stellt kein Testat aus. Die Schule ist für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich und muss sich beim Anbieter wiederum der Einhaltung mittels AVV versichern.

          F: Wir möchten nicht, dass es mit der eingesetzten MDM-Software auch nur technisch möglich ist, auf private Daten Zugriff zu nehmen oder unseren Standort zu ermitteln.

          A: Im Artikel https://support.jamfschool.com/hc/en-us/articles/115002300733-What-about-privacy wird detailliert beschrieben, was möglich ist und was nicht. Fa. ACS verpflichtet sich der Geheimhaltung und Vertraulichkeit im AVV.

          F: Wo stehen eigentlich die JAMF-Server?

          A: Die Jamf Server stehen in Frankfurt/Main.

           

          9. Warum "muss" das iPad bei der Firma ACS erworben werden? 

          Die Firma ACS ist einer von 8 Apple Education Specialists in Deutschland. Sie bieten spezielle Lösungen für den Bildungsbereich an. In unserem Fall ist die Firma nicht nur Lieferant der Geräte, sondern hostet auch das MDM (JAMF School). Der Sachaufwandsträger, die Stadt Nordhausen hat diese Serviceleistung ausgeschrieben und ACS wurde unter den Bewerbern ausgewählt. Da nur wenige Schulen zum Verantwortungsbereich der Stadt Nordhausen gehören, ist dieses Vorgehen die kostengünstigere Variante.

          Größere Schulträger übernehmen die Geräteverwaltung z.T. selbst, was aber mit einem enormen personellen Aufwand verbunden und dementsprechend kostenintensiver ist.

          ACS richtet die Geräteverwaltung für die Stadt Nordhausen ein. Unsere Schule hat dort ein Schulprofil und bildet somit einen Standort in diesem System. Darin sind die Apps und die Grundeinstellungen enthalten.

          Da die Geräte bei Auslieferung bereits für unser Schulprofil vorkonfiguriert sein werden, ist der Kauf der Geräte beim gleichen Dienstleister wichtig.

          Da das Gerät zunächst im Schulprofil in Betrieb genommen werden muss, müssen Geräte, die privat gekauft werden, an die Firma ACS geschickt und dort in das MDM eingebunden werden. Die Firma berechnet dafür eine Servicepauschale von 25 Euro.

           

          10. Wie werden die Geräte im Unterricht eingesetzt?

          Die Geräte dienen als Arbeits- und Hilfsmittel im Unterricht. Zu Hause befinden die Geräte sich im Privatmodus und können für private Zwecke genutzt werden. Das hat den Vorteil, dass ein teures Gerät sowohl „dienstlich“ als auch privat genutzt werden kann. Damit das möglich ist und die schulischen Sicherheitsstandards eingehalten werden, gibt es das MDM (Verwaltung der Geräte in der Schule).

          Die iPads dürfen zur Erledigung der Hausaufgaben und zum Üben und Lernen auch in der Schule benutzt werden.

          Die iPads werden dann im Unterricht eingesetzt, wenn es didaktisch sinnvoll ist. Die iPads erweitern die Möglichkeiten der Schüler*innen zur individuellen Gestaltung ihres Lernprozesses enorm. Die iPads bieten u.a. neue Möglichkeiten des Recherchierens und des Präsentierens. Übungen und Aufgaben, die bisher aus dem Buch bearbeitet wurden, können jetzt interaktiv gestaltet werden. Gemeinschaftliches Arbeiten wird auf individueller Ebene ermöglicht.

          Die Tablets sind Geräte, die sich sehr schnell individualisieren. Das heißt, die Lernenden finden sehr schnell einen ganz persönlichen Zugang zu den Geräten und erfassen, wobei die Geräte ihnen am nützlichsten sind. Außerdem gibt es sehr viele Bedienungshilfen, die Hilfen für Kindern mit gewissen Einschränkungen sind. Sie bieten zum Teil völlig neue Möglichkeiten an die Lösung von Aufgaben heranzugehen.

          Die Geräte werden in allen Unterrichtsfächern eingesetzt.

           

          11. Wie können bereits vorhandene Geräte mit einem anderen Betriebssystem genutzt werden?

          Alle bereits in den Haushalten vorhandenen Geräte sollen natürlich weiter genutzt werden. Der Datenaustausch kann über die Thüringer Schulcloud erfolgen.

           

          12. Ist das iPad mit anderen Geräten kompatibel?

          Eine direkte Kompatibilität ist nicht gegeben, aber es lässt sich ein Datentransfer zwischen den Geräten herstellen.

          Hier einige Möglichkeiten:

          1. Es gibt Speicher-Sticks mit verschiedenen Anschlüssen (z.B. USB und Lightning).
          2. Über Apss (z.B. Documents App lässt sich ein iPad mit einem Windows Rechner verbinden und ermöglicht so einen Datentransfer, wenn beide Geräte im gleichen WLAN eingebunden sind.
          3. Über die Thüringer Schulcloud.

          Dateien im Format der Programme des Microsoft Office (z.B. Word-Dateien) können vom iPad gelesen werden. Mit Pages (Textverarbeitung App auf dem iPad) kann man Pages Dateien in Word-Dateien exportieren und anschließend weiter in Word bearbeiten. Umgekehrt ist das nicht möglich!

          Bei gleicher Ausstattung aller Schüler*innen und Lehrer/innen können Daten per AirDrop von einem Gerät zum anderen transferiert werden.

          Die privat angeschafften Geräte mit den dazugehörigen Apps ermöglichen außerdem, dass mehrere Lernende an der gleichen Datei arbeiten können. Hier liegen die besonderen Vorteile von Apple Geräten mit einer privaten Apple ID.

           

          13. Welche Geräte können angeschafft werden und was kosten sie?

          Die hier angegebenen Preise entsprechen den Angaben am 10.04.2024!

          Für den schulischen Gebrauch empfehlen wir ein 64 GB Gerät.

          Im Store werden angeboten:

          1. iPad 9. Generation Wi-Fi; 64 GB                ab  354,05 €
          2. iPad 10. generation Wi-Fi 64 GB                ab  387,03 €
          3. iPad Air WiFi (2024)                                    ab  639,23 €
          4. iPad Air 13" WiFi                                         ab  862,33 €

          Garantieerweiterung mit verschiedenen Laufzeiten (siehe Versicherung)

           

          14. Wie erfolgt die Auslieferung der Geräte?

          Wenn ein Gerät gekauft wird, wird es von unserem Dienstleister ACS „entrollt“. Das heißt, es bekommt eine DEP Nummer der Stadt Nordhausen (Schulträger und sozusagen die oberste Instanz der Geräteverwaltung aller Geräte der Nordhäuser Schulen. Wir als Schule sind ein Standort in diesem System).

          Anschließend erfolgt die MDM Einbindung, das heißt, unser Standortprofil der Schule wird aufgespielt. Dieses enthält Grundeinstellungen für den Schulbetrieb und eine sogenannte Whitelist, also die Apps, die in der Schule zugelassen sind.

          Damit das Schulprofil in der Schule aktiv wird, erfolgt eine Zeiteinstellung (von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr).

          Wenn ACS die Einstellungen vornimmt, bleibt das Gerät unberührt in der Packung. Es wird dann so an die Schule geliefert, wo dann das Unboxing erfolgen kann.

          In der Schule sind nur die Apps aktiv, die auf einer sogenannten Whitelist sind, das heißt, die wir als Schule mit ACS absprechen.

          Im privaten Bereich richtet sich der Schüler seine eigene private ID ein, mit der er das Gerät privat nutzt.

          Wenn wir die Geräte an die Schule liefern lassen, hat das den Vorteil, dass die Geräte gleich die notwendigen Daten zur Konfiguration des Schulprofils ziehen können. Das nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch.

          Für alle iPad-Nutzer*innen haben wir einen Kurs auf der Thüringer Schulcloud eingerichtet, in dem Probleme geklärt oder Fragen zur Nutzung gestellt werden können. Im Etherpad von Thema 1 können Fragen gestellt werden.

           

          15. Kann das Gerät zu Hause genutzt werden?

          Selbstverständlich! Außerhalb der Schule ist das Gerät ein privates Gerät. Es wird eine private Apple ID eingerichtet.

          Wenn man bereits eine Apple ID besitzt, kann diese verwendet werden. Ansonsten kann man eine neue ID anlegen.

           

          16. Wie wird das Gerät in der Schule genutzt?

          In der Schule ist das iPad ein privates Gerät im Dienstmodus. Im schulischen WLAN sind die Apps der Whitelist zugelassen. Über die Classroom App kann der/die Lehrer/in je nach Unterrichtssituation bestimmte Apps sperren. Wenn beispielsweise eine Mathematikarbeit geschrieben wird, werden alle Apps gesperrt und nur die Rechner-App zugelassen. Diese Möglichkeit ist die Voraussetzung dafür, dass das iPad künftig in Prüfungssituationen zugelassen werden kann. Momentan ist das noch nicht möglich, da die dafür notwendigen gesetzlichen Regelungen noch getroffen werden müssen.

           

          17. In welchem Schulmodus wird das iPad verwendet?

          Im Zeitmodus, da der sich in der Praxis bisher am besten bewährt hat.

          Ein sogenanntes Geofencing ist aus technischen Gründen nicht möglich. Nähere Auskünfte dazu kann die EDV- Abteilung der Stadt Nordhausen erteilen.

          Perspektivisch wäre eine Umstellung auf ein iBeacon System möglich. Die Technik ist momentan aber noch in der Erprobung.

           

          18. Gibt es eine Versicherung für das Gerät?

          Unabhängig von privaten Möglichkeiten zur Geräteversicherung bietet die Firma ACS 2 Varianten der Garantieverlängerung an (3 oder 5 Jahre).

          Zitat ACS: „Bei unserer Premiumgarantie sind Schäden der Elektronik sowie Physische Beschädigungen enthalten. Hierbei ist ein Komplettaustausch enthalten. Danach kann auf das Austauschgerät eine neue Versicherung abgeschlossen werden.“

          Alternativ kann das AppleCare+ angeboten werden.

          Den Flyer mit den entsprechenden Erklärungen können wir Ihnen per E-Mail zustellen. Sie finden ihn aber auch auf der Homepage von ACS (https://tabletklasse.de/versicherung/)

           

          19. Gibt es Finanzierungsmöglichkeiten?

          Es wird eine 0% Finanzierung über die Santander Bank angeboten mit bis zu 36 Monatsraten. Die genauen Konditionen entnehmen Sie bitte der Homepage von ACS. Es steht jedem frei andere Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen.

           

          20. Antworten des Schulträgers auf Elternfragen:

          F: Sie verweisen bei dem Kauf der Tablets außerdem auf eine mögliche Finanzierung der Santander Bank zu 0% Zinsen für 36 Monate. Diese Möglichkeit beinhaltet wahrscheinlich keine versteckten Kosten, die Bank erhält aber auch einen wertvollen neuen Kundendatensatz, welcher einen monetären Gegenwert hat. In einer engeren Betrachtung ist es daher doch nicht gratis. Zur Nutzung alternativer Angebote von Mitbewerbern schweigt sich Ihr Brief aus. Der Hinweis verstößt m.E. außerdem gegen § 56 des Thüringer Schulgesetzes, der eine kommerzielle Werbung von Seiten der Schule verbietet. Zu diesem Sachverhalt ist von Seiten der Schule zwingend eine Richtigstellung bzw. Erläuterung abzugeben!

          A: Die Aufnahme der privat gekauften Endgeräte in das schuleigene Verwaltungssystem, welches (nur) bei diesem einen Anbieter läuft, ist konzeptbedingt und verursacht für die Eltern keine Kosten.

          Die Anschaffung der Endgeräte bei diesem Anbieter ist ein Angebot, bei dem weder der Schule, noch dem Schulträger irgendwelche finanziellen Vorteile entstehen, und welches freiwillig wahrgenommen werden kann.

          Der Kauf eines Neugerätes bei einem anderen Anbieter bietet keine spürbaren finanziellen Vorteile, da der AppleEducation-Rabatt weitergegeben wird.

          Dagegen wird ein Gerät, welches beim Education-Partner erworben wird, von Anfang an in das Verwaltungssystem aufgenommen, was den Eltern und der Schule diesen Aufwand erspart.

          Zum Vergleich: Zu einer Klassenfahrt geht es auch in eine bestimmte Unterkunft und es wird ein bestimmtes

          Busunternehmen beauftragt. Dies stellt keine Besserstellung eines Unternehmens oder Werbung für dieses dar.

           

          21. Was ist, wenn Eltern nicht kreditwürdig sind?

          siehe Frage 5

           

          22. Können die iPads aus dem Bildungs- und Teilhabe Paket bezahlt werden?

          Derzeitig nicht, da die Schule geförderte Geräte bereitstellt. Sollten diese nicht mehr ausreichen, könnte eine Beantragung über das Jobcenter möglich sein. Wir können aber leider keine Aussagen dazu machen.

           

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